Regeln der Arbeitszeit für Ferialer

Regeln der Arbeitszeit für Ferialer

Von wann bis wann – Regeln bei der Arbeitszeit

Egal, ob bei einem Pflichtpraktikum oder einem Ferialjob, hinsichtlich der Arbeitszeiten gelten bei unter 18-Jährigen folgende Richtlinien:

Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden betragen.
Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 Stunden betragen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmebestimmungen, vor allem für das Hotel- und Gastgewerbe: Dabei kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 bzw. 9,5 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit auf 45 Stunden erhöht werden.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es auch hier –vor allem wieder für das Hotel- und Gastgewerbe: Jugendliche über 16 Jahren dürfen bis 23 Uhr und auch ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Jeder zweite Sonntag muss allerdings in jedem Fall arbeitsfrei sein!

Mehr Informationen:

Rat auf Draht Österreich