Ferienjob & Praktikum – die Unterschiede

Ferienjob & Praktikum – die Unterschiede

Arbeiten im Sommer - die Möglichkeiten

Viele verdienen sich im Sommer ein bisschen Geld durch einen Ferialjob dazu, andere absolvieren ein Praktikum oder machen ein so genanntes Volontariat. Aber wo liegen die Unterschiede?

Ferialjob

Ab deinem 15. Geburtstag oder der späteren Beendigung der Schulpflicht, kannst du einen Ferialjob annehmen, also im Sommer Geld verdienen.

Im Normalfall ist man dabei in der betreffenden Firma angemeldet, man hat einen sogenannten „befristeten Arbeitsvertrag“ für meistens 1 Monat. Befristet bedeutet, dass der Vertrag nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und danach automatisch endet. Man braucht also nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht kündigen, da man sowieso nur für das eine Monat angestellt wird. Diesen Arbeitsvertrag musst du vorher auch unterschreiben. Lasse ihn unbedingt immer auch von einem Erwachsenen durchsehen!

Beim Ferialjob hat man auch fixe Arbeitszeiten. Und es steht dir ein entsprechender Lohn zu. Lass dir nichts anderes erzählen! So zwischen 800 und 1000 Euro in etwa sind dabei schon drin! Du hast anteilsmäßig auch Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Pflichtpraktikum

In vielen Schulen sind, zusätzlich zur schulischen Ausbildung, Pflichtpraktika während der Ferien vorgeschrieben, z. B. in HTL’s. Dabei muss das Praktikum in der Branche absolviert werden, in der man auch die Ausbildung macht.

Auch bei einem Praktikum handelt es sich meist um ein so genanntes „befristetes Arbeitsverhältnis“, das nur für eine bestimmte, festgelegte Zeit besteht und automatisch endet. Eine Kündigung ist also nicht erforderlich.

Voraussetzung ist auch dabei, dass die Schulpflicht erfüllt ist und du bereits 15 bist.

Praktika kannst du hier in Österreich oder auch im Ausland absolvieren. Meist gibt es in den Schulen Adressen von Betrieben, die Praktikanten aufnehmen. Bevor du ein Praktikum annimmst, solltest du immer mit der Schule abklären, ob die Firma alle schulrechtlichen Anforderungen des Pflichtpraktikums erfüllt! Nicht, dass du im Nachhinein drauf kommst, dass dir das Praktikum nicht angerechnet wird!! Du hast auch beim Praktikum Anspruch auf entsprechende Bezahlung.

Volontariat

Statt Volontariat kann man ganz einfach auch "Schnuppern" sagen. Dabei gehst du kein Arbeitsverhältnis ein und musst auch keinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Beim Schnuppern geht es einfach darum, anderen bei der Arbeit über die Schulter zu sehen, um z. B. verschiedene Berufe kennenzulernen. Es gibt kein Recht auf Bezahlung, manche Betriebe bezahlen aber eine Art Taschengeld. Allerdings muss dich der Betrieb unfallversichern, falls dir auf dem Weg hin oder retour etwas passiert.

Mehr Informationen:

Rat auf Draht Österreich